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Wie kann der Forderung des §20a FPersV nachgekommen werden, dass sicherzustellen ist, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeiten nicht gegen die Verordnung 561/2006 verstoßen?

Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt.  Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...

Stand: 19.06.2012

Dialog: 13570