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Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

übersteigt, ein Kontrollgerät betreiben und die Lenk- und Ruhezeiten einhalten. Wird also an ein Fahrzeug mit 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht ein Anhänger angehängt, so ist ein Kontrollgerät erforderlich. Aus diesen Grund wird in Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t mit Anhängerkupplung meist ein Kontrollgerät eingebaut. Zusammenfassend ergibt sich folgende Situation für Fahrzeuge ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464