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Fällt ein Fahrzeug des Schaustellergewerbes mit einer zulässigen Höchstmasse > 3,5 t generell unter die Ausnahme nach Artikel 13 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006?

Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Wer Schaustellerin/ Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) bzw. in der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift werden ...

Stand: 24.06.2025

Dialog: 15276