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Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern von Standort des Unternehmens verwendet werden, sind ausgenommen. Die Gartenbaubetriebe fallen nur unter die Ausnahme mit der Einschränkung, dass sie sich überwiegend mit dem Anbau von Gemüse, Blumen, Pflanzen und Sträuchern befassen. Bei strenger Auslegung fallen die Landschaftsbaubetriebe nicht unter den Tatbestand der Ausnahme. Der enge Begriff Gartenbau umfasst ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464