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Welche Auswirkungen hat das Urteil des EuGH auf die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten von Berufskraftfahrern?

. § 5 Absatz 1 ArbZG regelt die tägliche ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden, die nach der Beendigung der täglichen Arbeit zu beginnen hat. Das Arbeitszeitgesetz enthält zudem eine Regelung für eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden, indem dort geregelt ist, dass sonntags von 0 bis 24 Uhr in der Regel nicht gearbeitet werden darf (§ 9 Absatz 1 ArbZG) bzw ...

Stand: 13.12.2024

Dialog: 44055

Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

keine Beförderungen, die im Rahmen von umfangreichen landschaftsverändernden Erdbewegungen vorgenommen werden. Wir empfehlen zur Erörterung von weiteren Detailfragen direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Eine Übersicht über die regional zuständigen Arbeitsschutzbehörden wird im Internet z. B. angeboten unter www.arbeitsschutz.nrw.de Rubrik "Service > Ansprechpartner ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464

Wie kann die im § 1 Abs.4 Fahrpersonalverordnung beschriebene wöchentliche Ruhezeit auf einen Zweiwochenzeitraum verteilt werden?

Frage 1: Ja, die anfallenden zwei wöchentlichen Ruhezeiten können durchaus an einem Stück in der zweiten Woche genommen werden. Dem Unternehmer wird mit §1 Abs.4 FPersV (Fahrpersonalverordnung) genau diese Möglichkeit für seine Planung der Wochenruhezeiten geschaffen: "(4) Abweichend von Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrer der in Absatz 1 Nr. 2 ...

Stand: 25.02.2015

Dialog: 23167

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