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Kann ein Busfahrer trotz Nachweisen in Papierform und entsprechender "digitaler Lücke" bedenkenlos in das Ausland (hier speziell Frankreich) fahren?

oder auch für mehrere Tage ausgestellt werden.Bei grenzüberschreitendem Verkehr wird empfohlen, dass EU-einheitliche Muster (siehe auch www.bag.bund.de) als Bescheinigung zu verwenden, da in einigen EU-Mitgliedstaaten nur diese Form der Bescheinigung akzeptiert wird bzw. die Verwendung des EU-Musters rechtsverbindlich vorgeschrieben ist. Die deutsche Übersetzung dieses Musters kann in Deutschland und allen ...

Stand: 21.06.2017

Dialog: 29561