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Fragen zur Fahrerkarte eines Unternehmens im Garten- und Landschaftsbau, das fast ausschließlich im Umkreis von 50 km zum Firmensitz tätig wird

keine Beförderungen, die im Rahmen von umfangreichen landschaftsverändernden Erdbewegungen vorgenommen werden. Wir empfehlen zur Erörterung von weiteren Detailfragen direkt mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde Kontakt aufzunehmen. Eine Übersicht über die regional zuständigen Arbeitsschutzbehörden wird im Internet z. B. angeboten unter www.arbeitsschutz.nrw.de Rubrik "Service > Ansprechpartner ...

Stand: 23.06.2014

Dialog: 6464