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Kann bei einer Nachtfahrt zwischen 22.00 und 6.00 Uhr mit einem Reisebus die einzulegende Pause nach 3 Stunden gesplittet werden in 30 und 15 Minuten?

in Anspruch genommen werden kann, müssen jedoch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:- Es muss sich um einen Fahrer handeln, der in einem einzelnen Gelegenheitsdienst im grenzüberschreitenden Personenverkehr eingesetzt wird (Der Fahrer ist für ein einziges Verkehrsunternehmen tätig und die 12-Tage-Frist wird bei erneuter Grenzüberschreitung nicht erneuert)- Die Fahrt muss mindestens 24 Stunden ...

Stand: 11.12.2017

Dialog: 30838