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Sind Geld- und Werttransportdienste von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit?

Ja, Spezialfahrzeuge für Geld- und/oder Werttransporte sind von den fahrpersonalrechtlichen Regelungen befreit. Gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 1 Fahrpersonalverordnung (FPersV) in Verbindung mit  § 18 Absatz 1 Nummer 13 FPersV sind diese Fahrzeuge von den fahrpersonalrechtlichen Vorschriften und dem Fahrpersonalgesetz freigestellt.Auf die Tätigkeiten der Fahrerin/ der Fahrer und Beschäftigten ...

Stand: 10.05.2024

Dialog: 8096