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Muss die Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung auch für das Wochenende oder für Feiertage vom Unternehmer maschinell erstellt werden?

auf der Fahrerkarte unter Benutzung der im Kontrollgerät vorgesehenen manuellen Eingabemöglichkeiten eingetragen werden müssen. Bei analogen Kontrollgeräten kann die über das Wochenende verbrachte Ruhezeit auf der Rückseite der Scheibe eingetragen werden.Eine zusätzliche Bestätigung des Arbeitgebers wird dann fürs Wochenende nicht gefordert.Die Verpflichtung zum Führen einer Bescheinigung ergibt sich aus § 20 ...

Stand: 17.01.2018

Dialog: 6554