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Kann in diesem Fall trotzdem angenommen werden, dass eine geringe Brandgefährdung nach ASR besteht?

der Anwendbarkeit klar, dass ein unsicherer Arbeitsplatz vorliegt. Hier muss dann anhand anderer Bemessungsgrundlagen entschieden werden, wie die Gefahr einzustufen ist.Es besteht also kein Widerspruch, sondern eine unterschiedliche Bewertungslogik:ASR A2.2 bewertet die organisatorische Brandschutzsituation (praktisch-betrieblich).TRGS 800 bewertet detailliert die stoffliche Brandgefahr (chemisch-technisch ...

Stand: 10.11.2025

Dialog: 44199