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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

Regelwerken erhalten deutsche Rechtsvorschriften keine Geltung in den EU-Mitgliedstaaten. Hier sind vielmehr die im zweiten Absatz genannten Ausführungen heranzuziehen. Arbeitszeitrecht ist staatliches Recht und demzufolge nicht im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk enthalten. Hinweise: Auf den Seiten der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der "International ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311