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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Dieses muss im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Landes dem nicht entgegenstehen. Das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" gibt zudem hinreichende Informationen.  Der in § 2 Abs. 1 der BGV A1 enthaltene Verweis macht nur aufmerksam auf die Maßnahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311