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Welche Unfallverhütungsvorschrift gilt für hauptamtlich angestellte Feuerwehrleute, die bei einer Freiwilligen Feuerwehr "beschäftigt" sind?

nicht für Beamte und hauptberuflich im Feuerwehrdienst Beschäftigte. Für diese gilt uneingeschränkt das staatliche Arbeitsschutzrecht. Die Regelungsinhalte der DGUV Vorschrift 49 können jedoch für Beamte und Beschäftigte zum Beispiel per Anweisung des Dienstherrn bzw. der Dienstherrin zur Anwendung kommen."Hinweise:Auf die Seite www.unfallkasse-nrw.de/sichere-feuerwehr/ möchten wir ebenso hinweisen ...

Stand: 09.01.2020

Dialog: 42889