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Fällt ein Regalbediengerät, mit dem Beschäftigte auf 11 m Höhe fahren, unter die Kategorie Flurförderzeuge und damit unter die Vorschrift 68?

Nein, ein Regalbediengerät fällt nicht unter die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".In den Begriffsbestimmungen des § 2 der DGUV Vorschrift 68 wird u. a. Folgendes ausgeführt:"(1) Flurförderzeug im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind Fördermittel, die ihrer Bauart nach dadurch gekennzeichnet sind, dass sie1. mit Rädern auf Flur laufen und frei lenkbar,2. zum Befördern, Ziehen ...

Stand: 28.11.2022

Dialog: 43719