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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

, die der Unternehmer zu treffen hat. Dieser Verweis führt nicht zwangsläufig zur Gültigkeit deutscher staatlicher Vorschriften bei einem vorübergehenden Arbeitseinsatz im Ausland, da hier wieder das Territorialprinzip als höherrangiges Recht dies unterbindet. Rechtswissenschaftlich können aber die materiellen Inhalte dieser Verordnungen angewendet werden. Fazit: Allein durch den Hinweis in berufsgenossenschaftlichen ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311