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Unterliegen die Ladestationen von Funkmeldeempfängern der freiwilligen Feuerwehr der DGUV Vorschrift 3 und müssen dementsprechend geprüft werden?

Ja, die Ladestationen unterliegen der DGUV Vorschrift 3 und sind entsprechend zu prüfen.Da es sich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr um Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII handelt, gilt die DGUV Vorschrift 1. In § 1 Absatz 1 ist nachzulesen, dass Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte gelten. Somit gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für die ehrenamtlichen ...

Stand: 25.09.2018

Dialog: 42464