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Gelten über den Verweis des § 2 Abs.1 der BGV A1 auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz auch im Ausland?

, die GefStoffV oder die ArbStättV etc. basieren aber überwiegend auf der Umsetzung von EG-Richtlinien, so dass in allen EU - Ländern mit vergleichbaren Bestimmungen zu rechnen ist. Allerdings können die EU - Mitgliedstaaten in Einzelfällen auch über die in diesen EG-Richtlinien vorgesehenen Mindestschutzmaßnahmen hinausgehen, wie z. B. bei der Festlegung nationaler Grenzwerte. Somit wird ein Arbeitgeber ...

Stand: 06.02.2014

Dialog: 20311