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Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

des § 15 Absatz 1 SGB VII bietet jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, die in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften geregelten Sachverhalte zum Gegenstand von Unfallverhütungsvorschriften zu machen. Hiervon wurde in § 2 der DGUV Vorschrift 1 durch den Verweis auf staatliche Arbeitsschutzvorschriften Gebrauch gemacht. Dieser ermöglicht es, Doppelregelungen im staatlichen und im UVT-Recht zu vermeiden ...

Stand: 05.10.2023

Dialog: 42541