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Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

von Versicherten, die keine Beschäftigten sind."In der Anlage 1 ist u.a. das Arbeitsschutzgesetz explizit genannt.Nähere Erläuterungen hierzu finden sich unter der Nummer 2.1.1 in der DGUV Regel 100-001:"Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 1 – Inbezugnahme staatlichen RechtsWährend das staatliche Arbeitsschutzrecht (ausschließlich) der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der „Beschäftigten bei der Arbeit“ dient ...

Stand: 24.02.2026

Dialog: 42541