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Gelten die staatlichen Arbeitsschutzbestimmungen (wie das Arbeitsschutzgesetz) auch für ehrenamtlich tätige Personen?

.1 der DGUV Vorschrift 1 für Unternehmer und Versicherte. Nach § 2 Abs.1 Nr.12 Sozialgesetzbuch VII sind Versicherte auch "Personen, die in Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen oder im Zivilschutz unentgeltlich, insbesondere ehrenamtlich tätig" sind.Im § 2 der DGUV Vorschrift 1 wird ausgeführt:"(1) Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen ...

Stand: 05.10.2023

Dialog: 42541