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Besteht eine Dokumentationspflicht nach dem ArbZG?

bedeutet, Arbeitszeiten über 8 Stunden an Werktagen und alle Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sind aufzeichnungspflichtig. Die Aufzeichnungspflicht nach ArbZG ist also abhängig von der werktäglichen Arbeitszeit, das Einkommen ist nach Arbeitszeitgesetz nicht entscheidend.Die Aufzeichnungen muss der Arbeitgeber grundsätzlich zwei Jahre aufbewahren.Eine bestimmte Form der Aufzeichnung ist nach ArbZG ...

Stand: 05.02.2024

Dialog: 23016