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Welche Regelungen bestehen hinsichtlich der ununterbrochenen Dauer bei Kassiertätigkeit?

Das Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist eine Vorschrift des Arbeitsschutzes und begrenzt die maximal zulässige Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, auch an Kassenarbeitsplätzen (§ 3 ArbZG):"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 4596