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Grundpflege eines stark übergewichtigen Patienten auf einer Intensivstation

Arbeitsbedingungen und Festlegung erforderlicher Arbeitsschutzmaßnahmen (s.a. § 3 Arbeitsschutzgesetz) ist Aufgabe der Krankenhausleitung, die sich dabei durch Experten, wie z.B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Gewerbeaufsichtsbeamte, Gewerbeärzte, Aufsichtspersonen des Unfallversicherungsträgers etc. beraten lassen kann.Da zuvorderst Gefahren an der Quelle zu beseitigen ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 1276