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Darf man eine an einem Gabelstapler befestigte Arbeitsbühne in angehobenem Zustand bewegen, wenn sie mit Personen besetzt ist?

Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach dürfen Personen mit nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln (z. B. Flurförderzeuge mit senkrechtem Hubmast: Gegengewichtstapler, Schubmaststapler, Regalstapler, und Dreiseitenstapler) ausnahmsweise angehoben werden, wenn geeignete Maßnahmen ...

Stand: 03.04.2019

Dialog: 4816