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Kann die Bauüberwachung beim Freileitungsbau das Tragen langärmeliger T-Shirts fordern?

Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier speziell für die Arbeiten im Freileitungsbau, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 21937