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Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Fragestellung, bis zu welcher Windstärke ein Mitarbeiter auf einem Gerüst arbeiten darf?

von fahrbaren Arbeitsbühnen wie auch Fassadengerüsten lassen den Aufbau und den Abbau nur bis zur Windstärke 5 oder 6 zu.Entsprechend ist das Gerüst bei Windstärken > 6 ausreichend zu sichern und zu räumen. Als Grundlage dient hierfür die DIN EN 12811-1 (DIN 1004) unter dem Punkten maximale Windlast und Arbeitswindlast. ...

Stand: 25.03.2019

Dialog: 42648