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Gibt es Vorgaben/Richtwerte, ab wann Dacharbeiten wegen schlechter Witterung (Wind, Regen etc.) nicht mehr durchgeführt werden dürfen?

Für Dacharbeiten müssen Arbeitsplätze so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend• der Art der baulichen Anlage,• den wechselnden Bauzuständen,• den Witterungsverhältnissen und• den jeweils auszuführenden Arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleisten.Siehe § 8 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten".Gefahren durch Witterungseinflüsse können z. B. auftreten bei Regen, Wind ...

Stand: 09.01.2025

Dialog: 5219