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Kann die Bauüberwachung beim Freileitungsbau das Tragen langärmeliger T-Shirts fordern?

" (bisher BGR A 1) bzw. die DGUV Regel 112-189 "Benutzung von Schutzkleidung" einzubeziehen.Die Entscheidung, ob für die Tätigkeiten im Freileitungsbau bestimmte -wie z. B. langärmelige- Arbeits- bzw. Schutzkleidung zu tragen ist, trifft somit der Arbeitgeber als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in eigener Verantwortung.Abweichungen vom "Technischen Regelwerk" der berufsgenossenschaftlichen ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 21937