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Sind in Lagereibetrieben Kickboards berufsgenossenschaftlich als Fortbewegungsmittel zugelassen?

und Fahrverkehr.Ein Kickboard wird man wohl, ähnlich wie im Straßenverkehrsrecht, als besonderes Fortbewegungsmittel vergleichbar Inlinern, Kinderwagen, etc. bezeichnen können. Diese dürfen auf Wegen für Fußgänger benutzt werden.Mögliche Gefahrenpotenziale bei der Nutzung eines Kickboards (Sturz- und Kollisionsgefahren) auf innerbetrieblichen Verkehrswegen und die sich daraus ergebenden nötigen ...

Stand: 18.03.2019

Dialog: 3775