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Gibt es eine Arbeitsschutzvorschrift, die ein Handyverbot im Betrieb zum Inhalt hat?

des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Die Beschäftigten haben auch für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind (§ 15 ArbSchG).Anders ist der Fall zu betrachten, wenn häufig in der Nähe oder in explosionsgefährdeten Bereichen gearbeitet werden muss. Hierbei stellt das Handy ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 3955