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Gibt es eine Arbeitsschutzvorschrift, die ein Handyverbot im Betrieb zum Inhalt hat?

eine potenzielle Zündquelle dar und darf grundsätzlich nicht benutzt und auch nicht mitgeführt werden.Aus Sicht des Arbeitsschutzes wird somit ein generelles Handyverbot nicht gefordert. Im Einzelfall, z. B. bei Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder in gefährlichen Bereichen (explosionsgefährdete Bereiche) kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Handyverbot festgestellt und ausgesprochen ...

Stand: 27.03.2019

Dialog: 3955