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Personalbemessung in einem Rechenzentrum

Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht existieren keine Bedenken, dass der Arbeitsbereich nur durch eine Person besetzt ist. Dies begründet sich darin, dass keine `gefährlichen Arbeiten` im Sinne der DGUV Vorschrift 1 § 8 durchgeführt werden. Eine permanente Überwachung der Systeme ist jedoch durch einen Mitarbeiter nicht zu gewährleisten. In wie weit dies erforderlich ist bzw. vom Kunden gefordert ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 493