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Wie soll mit den Beschäftigten in Elternzeit/Mutterschutz/im Krankenstand oder mit Praktikanten bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen verfahren werden?

. Versenden von Fragebögen, Versenden von Links zu Online-Befragungen etc.). Eine Kontaktaufnahme durch den Betrieb ist nur dann nicht zulässig, wenn es sich um arbeitsbezogene Weisungen handelt. Daher ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Befragungsteilnahme freiwillig erfolgt sowie dass die Befragten durch ihre Teilnahme auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen hinwirken und somit positive Effekte ...

Stand: 22.10.2018

Dialog: 42490