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Wer sollte eine durchgeführte Gefährdungsermittlung bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen auswerten?

. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt werden. Um eine Transparenz sicherzustellen, sollte auch ein Mitglied des Betriebsrats beteiligt sein.Der wichtigere Schritt nach der "arithmetischen" Auswertung ist der dann folgende Schritt der Bewertung der Aussagen. Hierzu sind - je nach verwendetem Instrument - arbeitspsychologische Grundkenntnisse notwendig. Bei diesem Schritt empfiehlt ...

Stand: 15.03.2019

Dialog: 6523