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Können Ausnahmen gemäß Arbeitszeitgesetz für Rufbereitschaftseinsätze eines Abwasserbetriebes zur Behebung von Störungen erteilt werden?

Ausnahmen nach § 15 (1) Nr. 3 Arbeitszeitgesetz sind grundsätzlich auch zur Regelung von Rufbereitschaftsdiensten bei Abwasserbetrieben des öffentlichen Dienstes möglich.Wegen des Vorrangs von Ausnahmen durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen (auf Basis eines Tarifvertrages) nach § 7 (2) Ziff. 1 bzw. Ziff. 4 Arbeitszeitgesetz haben diese jedoch keine praktische Bedeutung.Es wird empfohlen s ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 4375

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