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Kann von `ständiger Anwesenheit` gemäß Heimpersonalverordnung gesprochen werden, wenn die Fachkraft ihre Pause nach § 4 ArbZG nimmt?

sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.2. Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.3. Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 3488