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Konsequenzen oder Nachteile für den Arbeitnehmer bei regelmäßiger Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten

Arbeitszeitgesetz – ArbZG nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet, liegt möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Arbeitszeitgesetz vor.Bei Arbeits- oder Wegeunfällen i.V.m. unzulässigen Arbeitszeiten muss der Arbeitgeber u.U. mit dem Einleiten eines Strafverfahrens gemäß § 23 ArbZG rechnen. ...

Stand: 03.11.2023

Dialog: 1981