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Muss der Zeitaufwand des Unterweisenden als auch der Teilnehmer an sicherheitstechnischen Unterweisungen als Arbeitszeit betrachtet werden?

fachkundigen Personen vorgenommen werden. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsartz haben den Arbeitgeber bei der Unterweisung zu unterstützten. Dies betrifft im Regelfall alle Unterweisungen die sich aus dem statlichen Arbeitsschutzrecht und dem berufsgenossenschaftlichen Recht (Unfallverhütungsvorschriften) ergeben.Hierbei ist allerdings zwischen Unterweisungen und Schulungen (Weiterbildung ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 5995