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Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingeräumt. Durch tarifliche Regelungen kann diese Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Kommt es während der Rufbereitschaft ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431

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