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Ist die Ausbildung zum Ersthelfer an einem Wochenende zu vergüten?

- und Feiertage gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ist aber nach dem ArbZG auch eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen zulässig.Wir gehen davon aus, dass die Ersthelferausbildung am Samstag stattfindet. Wie zuvor ausgeführt, ist dieses zulässig, da der Samstag als regulärer Werktag gilt.Der Arbeitgeber muss hierbei aber beachten, dass die gemäß ArbZG ...

Stand: 26.02.2019

Dialog: 4876