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Sind Fortbildungszeiten im Rettungsdienst Arbeitszeit?

des Unternehmers, für die Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Führung eines Rettungsdienstes zu sorgen, und gehört dazu eine entsprechende Fortbildung der Mitarbeiter, so ist diese Zeit durchaus als Arbeitszeit zu werten, denn der Arbeitnehmer erfüllt ein fremdes Bedürfnis (nämlich das des Arbeitgebers).Da hier durchaus bundeslandspezifische Regelungen (hier Betriebspflichten des Arbeitgebers auf Grund ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 6465