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Wenn ein Mitarbeiter an seinem freien Tag für kurzfristige Arbeiten wegen eines Störfalls arbeiten muss, ist der freie Tag dann nochmals zu gewähren?

 vom 15.09.2009 – 9 AZR 757/08).Bei Schichtarbeitern ist die Verlängerung der Arbeitszeit auf 10 Stunden möglich, der Ausgleichszeitraum liegt jedoch bei einem Kalendermonat bzw. 4 Wochen. Sollte der fragliche freie Tag als Ausgleichstag genutzt werden, ist er unbedingt nachzuholen bzw. ein Arbeitseinsatz an diesem Tag ist nicht möglich (vergl. § 6 ArbZG, Kommentar: Anzinger/ Koberski 2014). Zudem kommt ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 21647