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Können die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung nach § 7 Abs.2a ArbZG durch eine Gefährdungsbeurteilung sichergestellt werden?

Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 4019