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Zählt die Dauer einer Betriebsversammlung sowie die zugehörige Wegezeit als Arbeitszeit?

verbringen können, sondern ihrer regulären Arbeit nachgehen müssen. Damit kann es sich nicht mehr um Freizeit handeln. Diese setzt nämlich die freie Verfügung voraus. Betriebsversammlungen nach § 43 BetrVG sind also als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu bewerten.Zudem soll die Betriebsversammlung, die der Betriebsrat nach § 43 BetrVG zu leiten hat und die aus den Beschäftigten des Betriebes ...

Stand: 22.05.2024

Dialog: 1867