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Gehören Umkleidezeiten von Mitarbeitern, die spezielle Schutzkleidung tragen müssen, zur Arbeitszeit?

 können im Einzelfall arbeitsvertragliche Regelungen relevant sein.In seinem Urteil vom 19.09.2012 (5 AZR 678/11) hat das BAG in einem Fall, in dem der TV-L galt, entschieden, dass Umkleidezeiten auch dann als Arbeitszeit vergütet werden müssen, wenn der Arbeitgeber das Tragen einer bestimmten Kleidung vorschreibt und das Umkleiden im Betrieb erfolgen muss.Entscheidend sind also letztendlich die Verhältnisse ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 23935