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Ist ein IT-/Telekomunikationsunternehmen ein Verkehrsbetrieb im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

) festgestellt, dass private Anbieter nicht anders zu behandeln sind als die Deutsche Bundespost, zumal deren Monopolstellung aufgegeben wurde Über Telefon angebotene Nachrichten sind dem Verkehrsgewerbe (damals noch nach der Vorschrift des § 105 i GewO) zuzuordnen. Zum Verkehrsgewerbe rechnet man auch das Befördern von Nachrichten.Ein Telekommunikationsunternehmen ist also dem Verkehrsgewerbe zuzurechnen ...

Stand: 22.02.2019

Dialog: 19289