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Wie sind Bereitschaftsdienste für Schulhausmeister zu bewerten?

dann, wenn daraus „echte“ Arbeitszeit wird, mit einiger Wahrscheinlichkeit Kollisionen mit der täglichen oder wöchentlichen Höchstarbeitszeit oder der Unterschreitung von Ruhezeiten nach sich (siehe RA Konstantin Weinholz: „Rufbereitschaft: Wie oft erlaubt?“ in Zeitschrift „Heilberufe“, Ausgabe 4/2009 Seite 49).Ein Beispiel: Nach § 5 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) wird Arbeitnehmern ...

Stand: 21.02.2019

Dialog: 12431