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Kann von `ständiger Anwesenheit` gemäß Heimpersonalverordnung gesprochen werden, wenn die Fachkraft ihre Pause nach § 4 ArbZG nimmt?

Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichen Umfang der Pflege nicht nur vorübergehend bedarf.Antwort:Die Ruhepause gem. § 4 Arbeitszeitgesetz ist u.a. dadurch gekennzeichnet, dass die Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft unterbrochen wird. Somit wäre zwar kein Bezug zur reinen Anwesenheit hergestellt, jedoch kann während der Pause keine Arbeit geleistet ...

Stand: 20.02.2019

Dialog: 3488