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Ist die Wegezeit bei Tätigkeiten in zwei Objekten als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zu werten?

, müsste im direkten Kontakt mit der Arbeitsschutzbehörde geklärt werden.Insbesondere darf eine Fahrt zur Wohnung nicht rechtsmissbräuchlich angeordnet werden, z.B. um eine im Grunde angebrachte direkte Fahrt zwischen den Einsatzorten und damit die Bewertung als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, zu vermeiden.Hinweis:Arbeitszeitrechtlich (Arbeitszeitgesetz) ist der Werktag nicht der Kalendertag von 0:00 ...

Stand: 20.11.2023

Dialog: 16216